Institutionell
Zusammenarbeit mit Jugendämtern
Ich arbeite im direkten Auftrag des Jugendamts. Im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (§ 27 ff. SGB VIII) können folgende Hilfen beantragt und von mir durchgeführt werden:
Heilpädagogisches Clearing
Professionelle Situationsanalyse
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Intensive Familienbegleitung
Systemische Krisenintervention
Akute Krisensituationen bewältigen
Heilpädagogische Förderung
Einzeln oder in Kleingruppen
Wichtig: Wenn ein Jugendamt die Hilfe gewährt, übernimmt es auch die Kosten für die vereinbarten Leistungen. Solltest du einen Bedarf sehen, sprich mich an oder wende dich direkt an das örtliche Jugendamt mit dem Wunsch, mit mir zusammenzuarbeiten.
Auftragsarbeit
Wenn ein Jugendamt mich beauftragt
Verbindlich, transparent und systemisch
Der Einstieg erfolgt in der Regel im Rahmen eines Hilfeplangesprächs, an dem alle relevanten Beteiligten teilnehmen.
Typischer Ablauf
Hilfeplangespräch zur Fallvorstellung, Zieldefinition und Maßnahmeneinleitung
Erstkontakt mit der Familie (meist im Anschluss oder zeitnah danach)
Individuelle Ausgestaltung der Hilfe je nach Zielsetzung (z. B. Clearing, SPFH, Krisenintervention)
Laufende Begleitung mit regelmäßiger Reflexion, Dokumentation und fachlichem Austausch
Abschlussgespräch & schriftliche Empfehlung zur weiteren Perspektivklärung
Auch im Auftrag des Jugendamts bleibt meine Haltung gleich: Ich arbeite respektvoll, systemisch und ressourcenorientiert – mit dem Ziel, Beteiligte zu entlasten und gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln.