Institutionell

Zusammenarbeit mit Jugendämtern

Kostenübernahme durch Jugendamt

Ich arbeite im direkten Auftrag des Jugendamts. Im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (§ 27 ff. SGB VIII) können folgende Hilfen beantragt und von mir durchgeführt werden:

Heilpädagogisches Clearing

Professionelle Situationsanalyse

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Intensive Familienbegleitung

Systemische Krisenintervention

Akute Krisensituationen bewältigen

Heilpädagogische Förderung

Einzeln oder in Kleingruppen

Wichtig: Wenn ein Jugendamt die Hilfe gewährt, übernimmt es auch die Kosten für die vereinbarten Leistungen. Solltest du einen Bedarf sehen, sprich mich an oder wende dich direkt an das örtliche Jugendamt mit dem Wunsch, mit mir zusammenzuarbeiten.

Auftragsarbeit

Wenn ein Jugendamt mich beauftragt

Verbindlich, transparent und systemisch

Der Einstieg erfolgt in der Regel im Rahmen eines Hilfeplangesprächs, an dem alle relevanten Beteiligten teilnehmen.

Typischer Ablauf

01

Hilfeplangespräch zur Fallvorstellung, Zieldefinition und Maßnahmeneinleitung

02

Erstkontakt mit der Familie (meist im Anschluss oder zeitnah danach)

03

Individuelle Ausgestaltung der Hilfe je nach Zielsetzung (z. B. Clearing, SPFH, Krisenintervention)

04

Laufende Begleitung mit regelmäßiger Reflexion, Dokumentation und fachlichem Austausch

05

Abschlussgespräch & schriftliche Empfehlung zur weiteren Perspektivklärung

Auch im Auftrag des Jugendamts bleibt meine Haltung gleich: Ich arbeite respektvoll, systemisch und ressourcenorientiert – mit dem Ziel, Beteiligte zu entlasten und gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln.

Interesse an einer Zusammenarbeit?

Sprechen Sie mich direkt an oder empfehlen Sie mich dem zuständigen Jugendamt.